Pflegeberatung
Pflegebedürftige, die von Ihrer Pflegeversicherung reine Pflegegeldleistung beziehen, haben in regelmäßigen Abständen eine für den Pflegebedürftigen kostenfreie Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen (§37 Abs. 3 SGB XI).
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Häufigkeit der Beratungen:
- bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal
- bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir sind jederzeit gerne für Sie da!