Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege sind die Leistungen nach SGB V, §37.2 (Verordnung häuslicher Krankenpflege) zu verstehen, die der behandelnde Arzt an die Pflegerinnen und Pfleger delegiert.
Dazu gehören unter anderem:
- Blutzuckerkontrolle
- Blutdruckkontrolle
- Verabreichen von Medikamenten
- Richten von Medikamenten in eine Wochendosette
- s.c. Injektionen
- i.m. Injektionen
- Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an – und/oder ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen
Unter Krankenhausvermeidungspflege nach SGB V § 37.1 ist eine Pflege auf Verordnungsschein zu verstehen. Auf dieser Verordnung wird die Grundpflege durch den behandelnden Arzt verordnet, um einen Aufenthalt im Krankenhaus zu verhindern.
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir sind jederzeit gerne für Sie da!