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Pflegefachassistenzausbildung


Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist überarbeitet worden und startet bundeseinheitlich 2027; sie dauert nun 18 Monate, statt bisher 12 Monate. Sie ist ein Gewinn für alle die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Sie öffnet vielfältige Wege– von der Assistenz über die Fachkraft bis hin zum Studium.

wichtige gesetzliche Eckpunkte:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Schulabschluss möglich (bei positiver Prognose der Pflegeschule)
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung: Gleichheitsprüfungen ausländischer Abschlüsse laufen nun einheitlich über Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung gliedert sich in etwa 1100 Stunden Unterricht und etwa 1300 Stunden praktische Ausbildung auf.

Einsatzorte während der Ausbildung

Theoretischer Unterricht im Bildungsinstitut am Marienhospital (BiBiG)
Praxiseinsätze im Marienhospital Aachen
Praxiseinsätze in unseren Senioreneinrichtungen
Praxiseinsätze in der Ambulanten Pflege
Wunscheinsätze in der Pädiatrie, Psychiatrie, Rehabilitation u.a. möglich

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch).

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Evtl. Nachweise über vorangegangene oder jetzige Berufstätigkeit
  • Evtl. Nachweise über absolvierte Praktika

Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zusätzlich

  • Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
  • Zeugnisse (von der Zeugnisanerkennungsstelle genehmigt)
  • Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1

 

Ausbildungsbeginn

Das Gesetz tritt zum 01.01.2027 in Kraft, unsere Planung für den ersten Kursstart laufen.